Trinkwasserverordnung: Vermieter stehen auch in der Verantwortung für das Wasser
Gesundheitsschäden durch Wasserverunreinigung soll durch die Trinkwasserverordnung verhindert werden – und so den Verbraucher schützen. Legionellen können beispielsweise das Trinkwasser befallen und so eine starke Lungenentzündung hervorrufen.
Adresse und Kontakt
Baral GmbH
Lise-Meitner-Straße 1
79211 Denzlingen
Vermieter müssen seit Dezember 2013 Ihre Mieter darüber informieren, ob im Gebäude noch Bleileitungen vorhanden sind. So ist nur noch ein niedriger Bleiwert zulässig, der nur durch den Einsatz anderer Leitungen verhindert werden kann.
Jeder Hausbesitzer, der innerhalb einer gewerblichen Tätigkeit – wie dem Vermieten – Wasser abgibt, ist von der Verordnung betroffen. Die meisten Mehrfamilienhäuser beherbergen eine Warmwasseranlage: Das wiederum verpflichtet die Vermieter zur konsequenten Einhaltung der Verordnung. Wohnungsbesitzer betrifft dies ebenso.
Pflichten durch die Trinkwasserverordnung:
- Anzeigepflicht:
Bauliche und betriebliche Veränderungen, sowie der Bestand an zentralen Warmwasserbereitungsanlagen müssen dem Gesundheitsamt angegeben werden. - Prüfpflicht:
Wasserproben an bedeutenden Stellen der Anlage müssen durch zugelassene Labore entnommen werden. - Aufzeichnungspflicht:
Die verwendeten Aufbereitungsstoffe und die Konzentration in der Anlage müssen aufgezeichnet werden – diese Information muss den Mietern nach Aufforderung vorgewiesen werden. - Informationspflicht/Aushangpflicht:
Die Qualität des Trinkwassers muss den Mietern schriftlich mitgeteilt oder im Gebäude ausgehängt werden.
Legionellen gefährden die Gesundheit
Warum die Verordnung ins Leben gerufen wurde? Legionellen sind in kleinen Mengen im Grundwasser vorhanden – dadurch landen Sie auch im Trinkwasser. Wenn Warmwasserbereitungsanlagen auf eine zu niedrige Temperatur eingestellt sind, erhöht sich die Anzahl an Legionellen und es entstehen krankheitsverursachende Keime – Die gleiche Gefahr entsteht auch, wenn das Wasser im Sommer zu lange in den Rohren steht. Gelangen die Erreger in die Lunge, so können sie unter anderem die lebensgefährliche Legionärskrankheit verursachen. Der Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser führt nicht zwangsläufig zur Gesundheitsgefährdung. Erst wenn das bakterienhaltige Wasser in Form von Aerosol eingeatmet wird, kann es zur Krankheit führen – Dies geschieht beispielsweise bei einer Klimaanlage, einem Rasensprenger oder beim Duschen. Legionellenhaltiges Wasser schadet Personen mit einem funktionierenden Immunsystem gesundheitlich nicht.
Strafe für nicht erfüllte Pflichten
Wenn Mieter mit gesundheitsschädlichem Trinkwasser versorgt werden, kann das für den Vermieter eine Geldstrafe oder gar eine ein- bis zweijährige Gefängnisstrafe bedeuten. Selbst, wenn eine der vorhin genannten Pflichten nicht eingehalten oder die Anlage nicht Instand gehalten wird, muss mit einer hohen Geldstrafe gerechnet werden!
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