Das Klimapaket 2020:
Sicher Sie sich jetzt Austauschprämien für Heizungsanlagen und setzen Sie Ihre energetische Sanierung steuerlich ab!
Bereits seit 1. Januar 2020 können Sie für den Austausch von Heizungsanlagen und ihr Ersetzen durch effizientere und klimafreundlichere Heizungssysteme Prämien von bis zu 45% der Investitionskosten kassieren! Auch energetische Sanierungsmaßnahmen lassen sich steuerlich absetzen. Bedenkt man, dass die Kosten für fossile Brennstoffe durch höhere CO₂-Preise nach oben getrieben werden, war die Gelegenheit noch nie so günstig, eine Heizungsmodernisierung vorzunehmen!
Adresse und Kontakt
Baral GmbH
Lise-Meitner-Straße 1
79211 Denzlingen
Es lohnt sich jetzt, seine Heizung zu modernisieren: Profitieren Sie von attraktiven Zuschüssen, um Ihre Investitionskosten zu senken – und setzen Sie diese zusätzlich von der Steuer ab!
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Mit Investitionszuschüssen zu klimafreundlicheren und energieeffizienteren Heizungen
Wer erneuerbare Energiesysteme wie Biomasseanlagen einbaut oder auf Hybridheizungen setzt, die gänzlich mit regenerativen Energien betrieben werden, kann seine Investitionskosten zu 35 Prozent erstattet bekommen. Auch Solarkollektoranlagen erhalten immerhin einen Zuschuss von 30 Prozent der Investition. Alle Zuschüsse können sowohl für Als- als auch für Neubauten geltend gemacht werden.
Im Gebäudebestand erhalten Gas-Hybridheizungen, die über eine erneuerbare Wärmeerzeugung verfügen, Zuschüsse von 30 Prozent. Gas-Hybridheizungen mit Option einer späteren Einbindung erneuerbarer Wärmeerzeugung (Renewable Ready) bekommen 20 Prozent Zuschüsse.
Prämien für den Austausch von Ölheizungen
Ersetzen Sie im Gebäudebestand Ihre alte Ölheizung durch eine klimafreundlichere Alternative, bekommen Sie seit Januar 2020 außerdem eine zusätzliche Austauschprämie von 10 Prozent. Wer also beispielsweise eine Ölheizung durch ein komplett erneuerbares Energiesystem – zum Beispiel eine Holzheizung – ersetzt, bekommt so Zuschüsse von insgesamt 45 Prozent der Investitionskosten. Wird der alte Ölkessel durch eine Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung ersetzt, erhalten Sie immerhin noch 40 Prozent der Investitionskosten.
Von der Steuer absetzbar: Energetische Sanierung
Ebenfalls neu seit Januar 2020 gilt die Möglichkeit, folgende energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer abzusetzen:
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Austausch von Fenstern,
- Dämmung der Gebäudehülle,
- Einbau einer Lüftungsanlage.
Dabei können über einen Drei-Jahres-Zeitraum 20 Prozent von einer Investitionssumme von 200.000 Euro – also maximal 40.000 Euro – steuerlich abgeschrieben werden. Dabei lassen sich im ersten und zweiten Jahr nach Anschaffung jeweils sieben Prozent (bis zu 14.000 Euro) und im dritten Jahr sechs Prozent (maximal 12.000 Euro) steuerlich geltend machen.
In Zukunft zählen auch die Kosten für einen Energieberater als Aufwendungen für energetische Maßnahmen, weshalb sie mit bis zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden können.
Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Batteriespeicher
Auch der Einbau von Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen und Stromspeichern lassen sich weiterhin mit Investitionszuschüssen fördern. Die Höher der Förderung ist dabei nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt.
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